Häusliche Gewalt gegen Frauen - gleich nebenan. Ohne uns!

Gegenstand der LF2 ist das Phänomen häuslicher Gewalt gegen Frauen in Mannheim. 
Wir wollen uns dem von verschiedenen Seiten und unter verschiedenen Perspektiven nähern.
Durchgeführt werden soll im Rahmen der LF 2 u.a. eine Bestandsaufnahme. Ziel ist es zu untersuchen, inwieweit Häusliche Gewalt gegen Frauen aus der Gesellschaft selbst heraus verhindert werden kann und erste Ideen hierzu zu recherchieren oder auch selbst entwickeln.

Häusliche Gewalt: Gewalt gegen Frauen und Kinder

Bei der Thematik der Veranstaltung handelt es sich leider um eine „Alltagsproblematik“.

Insbesondere im Hinblick auf die Corona-Folgen (Anstieg häuslicher Gewalt, Wegbrechen sozialer Schutzräume für gefährdete Kinder durch Kita-/Schulschließung etc, bei gleichzeitigem Shut-down psycho-sozialer Unterstützungssystem) ist das Thema erneut aktuell.

Im SoSe 2019 fand die Wahlpflichtveranstaltung „Jede 4. Frau“ statt. Diese war an konkreten Phänomenen von Gewalt gegen Frauen ausgerichtet und an pragmatischen Fragen des Umgangs damit orientiert. Aufgezeigt wurden Arbeitsfelder und Methodisches Handeln. Die Übergänge zu Handlungstheorie sind fließend. Deshalb will sich die Veranstaltung im WS 2020/21 anknüpfend hieran und unter Verwendung des zusammengetragenen Materials auf hermeneutischer Ebene der Thematik nähern: 

Was ist überhaupt Gewalt, wo fängt sie an? 

Welche gesellschaftlichen Rahmenbedingungen erzeugen Gewalt? 

Inwieweit liefern offenbar gerade soziale Beziehungen einen Nährboden für Gewalt?

Wie ist der Zusammenhang von Gewalt und Geschlecht? 

Was heißt es Täter, was Opfer zu sein?

Was sind die Folgen einer Polarisierung in Täter und Opfer? 

Welche Bedeutung hat die Thematik für die Soziale Arbeit und welche Konsequenzen folgen hieraus?

Diesen Fragestellungen wollen wir uns anhand wissenschaftlicher Literatur nähern.

 


Jede 4. Frau 

… erlebt körperliche und/oder sexuelle Gewalt in Ihrer Partnerschaft (www.hilfetelefon.de). Deutschland hat am 12. Oktober 2017 das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als Istanbulkonvention, unterzeichnet. Dieser völkerrechtliche Vertrag hat zum Ziel verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt zu schaffen. 

Unter der Überschrift "Jede 4. Frau" wird jede Woche einer anderen Referentin/einem anderen Referenten die Gelegenheit geben, über das eigene Arbeitsfeld (z.B. Frauenhaus, Beratungsstellen, Polizei, Staatsanwaltschaft, Gleichstellungsbüro) und die Erfahrungen im professionellen Umgang mit gewaltbetroffenen Frauen zu sprechen. Beleuchtet werden sollen pädagogische, psychologische, soziologische, rechtliche und politische Aspekte des Phänomens „Gewalt gegen Frauen“.